#MainfähreFrankfurt 

Fährzeiten / AGB

Keine Gewähr für die Einhaltung des Fahrplanes/Sonderfahrten/Abendfahrten, durch Hochwasser- oder sonstige Verkehrsbehinderungen oder -unterbrechnungen bzw.behördliche Anordnungen. 

Fährpreise

Erwachsene2,00€mit/ohne Fahrrad
Kinder 4 - 11 Jahre1,00€mit/ohne Fahrrad
Sammelkarte Erwachsene20,00€mit/ohne Fahrrad
Sammelkarte Kinder
10,00€mit/ohne Fahrrad

Betriebspause:

 15.12. bis 28.02.

-eines jeden Jahres 

Break in operation:
From 20.12. to 14.02.
-each year

ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN der Mainfähre Frankfurt
  1. .Anwendbarkeit
1.1 Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für den Erwerb von Fahrscheinen /Gutscheinen der Mainfähre Frankfurt „Walter Kolb“ (im folgendem „Mainfähre“ genannt) unabhängig davon, ob diese vom Kunden unmittelbar an Bord oder per Bestellung bezogen werden.
1.2 Der Kunde erkennt mit Erwerb des Fahrscheins oder spätestens mit dem Betreten der Mainfähre die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen an.
1.3 Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten ausschließlich. Etwaige entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie mit den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen inhaltlich übereinstimmen oder von der Mainfähre ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Dies gilt auch, wenn die Mainfähre in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  1. Einzelheiten zum Online-Bestellvorgang und Vertragsschluss
2.1 Die online auf der Webseite dargestellten Fahrten mit der Mainfähre stellen kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
2.2 Wenn Sie die gewünschte Fahrt gefunden haben, können Sie den entsprechenden Fahrschein nach Auswahl der gewünschten Anzahl und Durchführung einer Preisberechnung unverbindlich durch schriftliche oder telefonische Bestellungen vornehmen.
2.3 Wir können Ihre Bestellung bei Kauf und Versandoption durch Versand der bestellten Fahrscheine annehmen.
2.4 Wir sind berechtigt einen Vertragsschluss mit dem Kunden abzulehnen.
  1. Fahrscheine und Preise
3.1 Fahrscheine werden an den Anlegestellen in Frankfurt Höchst oder Schwanheim an Bord der Mainfähre verkauft. Darüber hinaus ist eine Bestellung über unsere Webseite unter www.mainfaehrefrankfurt.de in schriftlicher oder telefonischer Form möglich.
3.1.1 Tickets sind nicht kombinierbar mit Ermäßigungen, Rabattgutscheinen, Vorverkaufskarten oder anderen Angebotsaktionen, deren Nachweis direkt vor Ort erbracht werden muss.
3.2 Der Fahrpreis ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisverzeichnis.
Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zuzüglich ggf. anfallender Versandkosten.
3.3 Fahrscheine sind bis zum Antritt der Reise auf eine andere Person übertragbar, sofern sie nicht auf einen bestimmten Namen lauten oder zu Sondertarifen erworben wurden. Sind Fahrscheine mit einem bestimmten Datum versehen, haben diese nur für den bezeichneten Zeitpunkt Gültigkeit.
3.4 Fahrscheine sind beim Ein- und Aussteigen persönlich und offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen zur Nachprüfung vorzulegen.
3.5 Der Gruppenfahrschein dient dem Reiseleiter als Fahrschein. Der Reiseleiter hat zuerst die Mainfähre zu betreten, die Gruppe folgt ihm unmittelbar.
3.6 Wer ohne gültigen Fahrschein die Mainfähre oder während der Fahrt seinen Fahrschein verliert und nicht anderweitig nachweisen kann, dass er bereits einen Fahrschein erworben hat, hat sich unaufgefordert zum Nachlösen bei dem Schiffspersonal zu melden. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine dieser Bestimmungen hat der Fahrgast den Fahrpreis zuzüglich des entsprechenden Mehrpreises gem. dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisverzeichnis zu zahlen.
3.7 Der Weiterverkauf von bei der Mainfähre erworbenen Fahrscheinen zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Schiffskarten verlieren ihre Gültigkeit.
  1. Versandkosten und Lieferbedingungen
4.1 Für den Versand wird eine Gebühr gem. dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Versandkostenverzeichnis – abhängig von der von Ihnen ausgewählten Liefermethode – erhoben.
4.2 Die Lieferzeit beträgt in der Regel, sofern nicht anders angegeben, ca. 5-7 Tage ab Erhalt Ihrer Bestellung.
  1. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlung erfolgt Online-Überweisung, PayPal oder auf Rechnung Im Falle der Selbstabholung können Sie entweder Bar per Rechnung oder PayPal zahlen.
5.2 Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung auf unser Konto zu überweisen.
Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Belastung Ihres Kontos kurzfristig, nachdem Sie Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung mitgeteilt haben.
5.3 Kommen Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, den entsprechenden Betrag während des Verzugs in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug behalten wir uns ausdrücklich vor.
5.4 Nicht abgeholte Tickets werden inkl. einer Gebühr von 3,50 EUR in Rechnung gestellt.
  1. Beförderung von Fahrzeugen, Gepäck und Sonstigem
6.1 PKW’s sowie Benzin oder Dieselbetriebene Krafträder werden nicht befördert.
6.2 Kinderwagen, Fahrräder und Krankenrollstühle von Fahrgästen werden nach Maßgabe der jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten auf der Mainfähre kostenfrei transportiert. Für die Unterbringung solcher Fahrzeuge kann das Schiffspersonal einen bestimmten Platz zuweisen.
6.3 Waffen, feuergefährliche, ätzende und andere gefährliche Gegenstände sowie Gegenstände, deren Besitz verboten oder strafbar ist, werden nicht befördert. Werden derartige Gegenstände erst während der Reise entdeckt, kann die Schiffsleitung sie in Verwahrung nehmen und sie auf Kosten des Besitzers im nächsten Hafen von der Mainfähre bringen.
6.4 Die Mitnahme lebender Tiere ist untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Mitnahme von Hunden kann auf unserer Rundfahrt Frankfurt, gestattet werden, soweit dadurch nicht
(a) die Sicherheit und Ordnung des Betriebs beeinträchtigt und
(b) andere Fahrgäste gefährdet oder belästigt werden.
Hunde sind von dem jeweiligen Fahrgast ständig zu beaufsichtigen und an kurzer Leine zu halten. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Ein Anspruch auf Mitnahme von Hunden besteht nicht. Blindenführhunde, die Blinde begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Lebende Tiere sind kein Gepäck im Sinne dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
  1. Spezielle Beförderungsbedingungen
7.1 Alle Fahrgäste haben den Anweisungen der Schiffsbesatzung Folge zu leisten.
7.2 Fahrgäste, die nachhaltig diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen verletzen, mutwillig Sachbeschädigungen verüben oder auf andere Weise die Sicherheit oder Ordnung an Bord stören, können von der Weiterfahrt, unter gleichzeitigem Verfall des Fahrscheins, ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen Ansprüche daraus entstehen. Nach Namensfeststellung erfolgt gegebenenfalls ihre Übergabe an die Behörde an der nächsten Schiffanlegestelle, an der dies ohne Verzögerung des Schiffsbetriebs möglich ist.
7.3 Auf der Mainfähre besteht kein Verzehrzwang. Es besteht grundsätzlich kein Sitzplatzanspruch.
7.4 Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Fahrt die Mainfähre rechtzeitig verlässt. Fahrgäste, die an Zwischenstationen ein- bzw. aussteigen wollen, müssen ihre Absicht zeitig dem Schiffspersonal mitteilen.
7.5 Auf der Mainfähre gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. Fundsachen werden gemäß gesetzlicher Regelung aufbewahrt. Der Eigentümer hat den Verlust bei der Mainfähre unverzüglich anzuzeigen. Die Mainfähre ermittelt den Verlierer nicht aktiv. Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Eigentümers zurückgesandt.
7.6 Die Mainfähre öffnet eine 15 Minuten vor Abfahrt, ausgenommen, wenn die Mainfähre nur einen Stopp zum Ein- oder Aussteigen einlegt oder dies anders im Fahrplan ausgewiesen ist.
7.7 Jede anwesende Person haftet selbst für verursachte Schäden.
7.8 Die Mainfähre behält sich das Recht vor, stark alkoholisierten Personen oder solche mit unangemessenem Outfit oder Verhalten den Einlass zu verwehren. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.9 Beim Einlass können Taschenkontrollen durchgeführt werden.
7.10 Die Beförderung auf der Schifffahrtsstrecke kann nur im Rahmen der bestehenden öffentlichen Vorschriften erfolgen. Die Mainfähre behält sich Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang bezüglich der Beförderung in Form der Anpassung der Fahrtstrecke vor, soweit dies aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasser, Havarien, Sperrung von Wasserwegen oder Schleusen oder ähnlichen von ihr nicht zu vertretenden Umständen, unter Würdigung sämtlicher Umstände erforderlich ist und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Dabei kann die Anpassung auch zu einer Verkürzung führen oder zu einem Verbleib der Mainfähre an einem Liegeplatz, möglicherweise auch an einem anderen Liegeplatz als ursprünglich vorgesehen. Bei einer Änderung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs wird die Mainfähre, die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Ein Anspruch auf Fahrpreisminderung oder -erstattung besteht insoweit nicht. Wird die Fahrt wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung von der Mainfähre abgesagt, wird die Mainfähre von der Leistungspflicht frei und der Kunde erhält den Fahrpreis gegen Rückgabe des Fahrscheins erstattet. Nach seiner Wahl kann der Kunde bei entsprechender Verfügbarkeit auch an einer gleichwertigen Fahrt innerhalb des laufenden Programms teilnehmen.
7.11 Programmänderungen vorbehalten. 
  1. Haftung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen.
8.2 Die Mainfähre haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Körperschäden, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Schäden durch arglistiges Verhalten sowie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Im Übrigen haftet die Mainfähre– so weit nicht anderweitig vereinbart und soweit die gesetzlichen Bestimmungen keine weitergehende Haftungsbeschränkung enthalten – auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
8.3 Für alle Ansprüche, die nicht Körperschäden, den Verlust von Gepäck oder die Beschädigung von Gepäck betreffen, ist die Haftung auf den dreifachen Fahrpreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Fahrgastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde;
b) soweit die Mainfähre für einen dem Fahrgast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, außer wenn die Mainfähre bei Auswahl des Leistungsträgers vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte.
8.4 Fahrgäste sind gehalten, etwaige Schäden, gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche gegen die Mainfähre und ihr Personal ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen der Mainfähre am Zielort den zuständigen Personen auf der Mainfähre anzuzeigen, damit gegebenenfalls erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können. Eine Schadensanzeige zu einem späteren Zeitpunkt führt nicht zu einem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen.
Dies gilt nicht, soweit der Ausschluss sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
8.5 Die Mainfähre übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung des geltenden Fahrplans. Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- oder Niedrigwasser, hohes Fahrgastaufkommen und sonstige Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen, die von der Mainfähre nicht zu vertreten sind, begründen keine Ansprüche auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises.
  1. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Käufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Die Mainfähre ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die die Vertragserfüllung durchführen bzw. an der Durchführung des Vertrages maßgeblich beteiligt sind.
 Umbuchung/Stornierung
10.1 Gebuchte Tickets und Gutscheine sind grundsätzlich verbindliche Buchungen.
10.2 Widerrufsbelehrung: Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme oder Erstattung von Fahrscheinen bzw. Eintrittskarten oder Voucher für Drittleistungen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zu den Abnahmen und Bezahlung.
10.3 Keine Fahrgeldrückerstattung, keine Umbuchung und kein Umtausch für nicht angetretene oder selbst vorzeitig abgebrochene Fahrten.
 11. Gültigkeit von Gutscheinen
Gutscheine (Fahrtgutscheine und Wertgutscheine) sind bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf des Gutscheins gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlieren die Gutscheine ihre Wirksamkeit und können nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung oder Teilrückzahlung von Wertgutscheinen ist ausgeschlossen. Gutscheine sind nur für den angegebenen Verwendungszweck vorgesehen. Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen übernehmen wir keine Haftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  1.  Einlösen von Gutscheinen
Für alle Fahrten ist eine vorherige Anmeldung per Mail an faehrefrankfurt@t-online.de erforderlich, insofern der Gutschein nicht über ein konkretes Gültigkeitsdatum für eine Fahrt verfügt.
Nach erfolgter Buchungsbestätigung gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Punkt 10. Sie können mit Ihren Fahrtgutscheinen direkt auf die Mainfähre gehen. Der Umtausch in ein Schiffsticket ist nicht notwendig. Bei Nichterscheinen muss der Fahrtgutschein per Einschreiben an uns zurückgeschickt werden. Ansonsten wird die Fahrt zzgl. Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Ist auf dem Gutschein ein konkretes Gültigkeitsdatum vermerkt, so gilt der Gutschein nur für den darauf ausgewiesenen Termin der Fahrt. Die Anmeldung für diese Fahrt erfolgte bereits beim Kauf.
  1. Bild- Und Tonaufnahmen
Auf Veranstaltungen jeglicher Art können Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos durch die Mainfähre oder Dritte gemacht werden. Diese Aufnahmen können zu Marketingzwecken und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seitens der Mainfähre und Dritter, sowie für die Veröffentlichung in sozialen Medien und auf digitalen Medien Dritter genutzt werden. Bild- und Tonaufnahmen werden nur unter Beachtung der DSGVO und des KUG angefertigt und genutzt. Für Aufnahmen, auf denen der Kunde zu identifizieren ist, steht ihm ein jederzeitiges Widerrufsrecht zu.
  1. Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehung des Kunden mit der Mainfähre unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand Februar 2025

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
über die Durchführung von Sonderfahrten mit der Mainfähre Frankfurt
  1. 1Anwendbarkeit
Für Verträge der Mainfähre mit dem Kunden über die Durchführung von Sonderfahrten für den Kunden und damit in Zusammenhang stehende Nebenleistungen, wie gastronomische Versorgung, gelten die vorliegenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderfahrten der Mainfähre“ (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB)).
 2Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Mainfähre über die Durchführung von Sonderfahrten kommt durch die Buchung des Kunden und die anschließende Annahme unsererseits zustande. Die Buchung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot im Rechtssinn dar, dass wir innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen durch Zusendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung annehmen können.
2.2 Wir sind berechtigt, einen Vertragsschluss mit dem Kunden abzulehnen.
3 Leistungsumfang
3.1 Wir transportieren den Kunden und die von ihm benannten Fahrgäste entlang der vertraglich vereinbarten Schifffahrtsroute. Dem Kunden werden die Mainfähre für den im Vertrag bezeichneten Zeitraum zur allgemeinen Benutzung für sich und die von ihm bestimmten Fahrtteilnehmer zur Verfügung gestellt. Eine bestimmte Ausstattung der Mainfähre mit Mikrophonen oder sonstigen technischen Gerätschaften sind – soweit nicht anderweitig mit dem Kunden vereinbart – nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung.
3.2 Wir stellen ein für die Personenzahl Mainfähre zur Verfügung.
3.3 Wir stellen die für die Vertragserfüllung notwendige Besatzung einschließlich eines Schiffsführers und behalten uns dabei die Wahl des Personals vor.
3.4 Gastronomische Leistungen können während der Fahrt gemäß Ziffer 5 in Anspruch genommen werden.
3.5 Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Musiker, Künstler, Sonderdrucke von Menü-Karten, Blumendekorationen etc., sind nicht in der vertraglichen Vergütung enthalten und sind nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
3.6 Musiker und Künstler werden vom Kunden beauftragt und die geschuldete Vergütung ist vom Kunden direkt mit den Musikern bzw. Künstlern abzurechnen. Beauftragt der Kunde uns damit, Musiker oder Künstler in seinem Namen zu engagieren, so ist die an die Musiker bzw. Künstler zu zahlende Vergütung vorab an uns zu zahlen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine gegebenenfalls erforderliche Anmeldung bei der zuständigen Bezirksdirektion der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) dem Kunden obliegt und die an die „GEMA“ zu leistenden Zahlungen nicht in der vertraglichen Vergütung enthalten sind.
3.7 Wir sind berechtigt, die vertraglichen Leistungen auch mit Hilfe angemieteter bzw. gecharterter Schiffe zu erbringen.
4 Beförderungsbedingungen
4.1 Die aktuellen Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Mainfähre (siehe https://www.mainfaehrefrankfurt.del) sind in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags. Alle Fahrtteilnehmer haben den Anweisungen der Besatzung Folge zu leisten und die geltenden Beförderungsbedingungen einzuhalten. Der Kunde hat die Fahrtteilnehmer auf die Einhaltung der Beförderungsbedingungen hinzuweisen.
4.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Beförderungsbedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag mit dem Kunden, gehen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Bestimmungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen vor. Die Regelungen des individuellen Vertrags gehen den Bestimmungen beider Bedingungen vor.
4.3 Möchte der Kunde für seine Fahrtteilnehmer Fahrausweise oder Gutscheine für die Inanspruchnahme von gastronomischen Leistungen ausgeben, sind uns vorab jeweils Musterexemplare zur Unterrichtung des Bordpersonals zu übergeben.
4.4 Die Durchführung politischer Veranstaltungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird ohne unsere schriftliche Zustimmung eine politischen Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Fahrtteilnehmer zu gefährden droht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4.5 Der Kunde haftet für von den Fahrtteilnehmern schuldhaft verursachte Schäden.
5 Bordgastronomie
5.1 Inhalt und Umfang der gastronomischen Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag mit dem Kunden.
5.2 Voller „à-la-carte Service“ kann nur angeboten werden, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
5.3 Catering steht nur zur Verfügung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, bis zum 10. Tag vor dem Sonderfahrt-Termin die vertraglich vereinbarten gastronomischen Leistungen nach Maßgabe der von uns zur Auswahl gestellten Verpflegungsvorschläge zu ändern. Derartige Veränderungen sind uns schriftlich mitzuteilen und von uns zu bestätigen.
6 Vergütung
6.1 Das Beförderungs-Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Kunden bzw. dem Kunden auf Anfrage übermittelten unverbindlichen Angebot.
6.2 Das Entgelt für die gastronomischen Leistungen bestimmt sich anhand der vom Kunden ausgewählten Bordverpflegung sowie des tatsächlichen Getränkeverzehrs. Dabei werden die Getränkepreise der zum Zeitpunkt der Beförderung gültigen Preisliste zu Grunde gelegt.
6.3 Alle angegebenen Preise und andere Beträge verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Das Beförderungsentgelt wird vor Fahrtantritt im Voraus in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, für die gastronomischen Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme bis spätestens 2 Wochen vor der Beförderung zu verlangen.
7.2 Rechnungen sind bis spätestens 3 Wochen vor Fahrtbeginn zur Zahlung fällig.
7.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug behalten wir uns ausdrücklich vor. Insbesondere wenn eine Vergütung vor Fahrtantritt zu zahlen ist und die Zahlung nicht fristgemäß erfolgt, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
8 Höhere Gewalt
8.1 Die Beförderung auf der Fahrstrecke kann nur im Rahmen der bestehenden öffentlichen Vorschriften erfolgen. Wir behalten uns Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang bezüglich der Beförderung in Form der Anpassung der Fahrtstrecke vor, soweit dies aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasser, Havarien, Sperrung von Wasserwegen oder Schleusen oder ähnlichen von uns nicht zu vertretenden Umständen, unter Würdigung sämtlicher Umstände erforderlich ist und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Die Verfügungsgewalt über die Mainfähre liegt dabei ausschließlich bei uns. Bei einer Änderung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs werden wir die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Wird die Beförderung vor Fahrtantritt unmöglich, werden wir von der Leistungspflicht befreit und dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche zu.
9 Stornierung
9.1 Der Kunde kann vor dem Termin der Sonderfahrt durch schriftliche Stornierung oder Kündigung vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet,
9.2.1 bzgl. des Beförderungs-Entgelts folgende Zahlung zu leisten:
  1. a) bei Rücktritt/Kündigung bis 3 Monate vor dem Sonderfahrt-Termin, 20% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts;
  2. b) bei Rücktritt/ Kündigung bis 2 Monate vor dem Sonderfahrt-Termin, 60% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts;
  3. c) bei Rücktritt/ Kündigung bis 1 Monat vor dem Sonderfahrt-Termin, 80% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts;
  4. d) bei Rücktritt/ Kündigung weniger als 4 Wochen vor dem Sonderfahrt-Termin, 100% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts.
9.2.2 bzgl. der gastronomischen Leistungen die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen, wobei bzgl. des Getränkekonsums eine vereinbarte Vergütung in Höhe von Euro 10,00 pro Fahrtteilnehmer in Ansatz gebracht wird.
Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
9.3 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktritts- oder Kündigungserklärung in schriftlicher Form bei uns.
 10Haftung
10.1 Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen.
10.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Körperschäden, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Schäden durch arglistiges Verhalten sowie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Im Übrigen haften wir – soweit nicht anderweitig vereinbart und soweit die gesetzlichen Bestimmungen keine weitergehende Haftungsbeschränkung enthalten – auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptpflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
10.3 Veranstalter müssen über eine eigene Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit verfügen. Der Veranstalter versichert uns bei Abschluss eines Vertrags, dass eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung, bei der auch die Tätigkeit als Veranstalter eingeschlossen ist, vorliegt.
 11Schlussbestimmungen
11.1 Soweit der Kunde Kaufmann ist, kann der Kunde wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es auf Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis beruht.
11.2 Die Abtretung von Forderungen gegen die Mainfähre ist ausgeschlossen.
11.3 Die Rechtsbeziehung des Kunden mit der Mainfähre unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4 Soweit der Kunde Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Frankfurt am Main. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
11.5 Die Mainfähre nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Stand Februar 2025